| Urheberrechtsreform: was soll sich 2005 noch ändern? | ![]() |
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2005 soll die zweite Stufe der Urheberrechtsreform verabschiedet werden. Teil 1 wurde bereits 2003 umgesetzt. Wesentlicher Inhalt dieser ersten Stufe ist das Verbot, einen Kopierschutz eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu umgehen, gleichzeitig wurde die Privatkopie noch einmal ausdrücklich als erlaubt bekräftigt. Dies führt in der Praxis zum häufig diskutierten Widerspruch, dass der Nutzer sich von einer selbst erworbenen CD oder DVD, die einen Kopierschutz trägt, keine Sicherungskopie anfertigen kann, obwohl er das Recht dazu hätte. Vielfach kommt es bei alten CD-Playern auch zu Leseproblemen von Original-CDs. Hier ist noch nicht geklärt, wie dieser Widerspruch aufzulösen ist. Teil 2 der Urheberrechtsreform stellt nun ausdrücklich das Kopieren von Musik, Filmen oder sonstigen Inhalten, die offensichtlich von rechtswidrig genutzten Vorlagen stammen, unter Strafe. Damit wird die Tendenz in der Rechtsprechung explizit in das Gesetz geschrieben. Dies trifft vor allem die Nutzer sog. Internettauschbörsen, die sich bislang in einer rechtlichen Grauzone bewegt haben. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der Privatkopie erhalten bleiben, Justizministerien Zypries spricht hierbei von unbedenklichen 2- 5 Kopien. Der User, der jedoch nur wenige Stücke herunterlädt und es dadurch offensichtlich ist, dass er dies nur für den privaten Gebrauch tut, wird jedoch auch in Zukunft straffrei ausgehen, da das Gesetz eine sog. Bagatellregelung vorsieht, also selbst wenn für ihn erkennbar war, dass die Vorlage rechtwidrig ist. Natürlich verboten - wie schon immer- ist es, mit illegal kopierten Werken Handel zu treiben, wie im jüngsten Fall einer kürzlich aufgeflogenen Bande, die über einen Server im Ausland massenweise aktuelle Kinofilme vertrieben haben soll und bei denen auch ein Anwalt beteiligt gewesen sein soll.
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