| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) | ![]() |
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In diesem Zusammenhang sollen noch einige Tipps zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden. AGBs finden bei Verträgen mit Privatkunden, aber natürlich auch im B2B-Bereich (Business-to-Business) Anwendung. Für beide Bereiche gilt: |
Achtung! Neues Schuldrecht 2002 macht Anpassungen nötig... | ||
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AGBs werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich die vertragliche Einigung zwischen den Parteien auf die Einbeziehung der AGBs erstreckt. |
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Beim Vertragsschluss per e-Mail muss beachtet werden, dass der Vertrag erst durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande kommt. Allerdings ist es zu spät, erstmals in der Auftragsbestätigung auf die AGBs Bezug zu nehmen. Es reicht gleichfalls nicht aus, wenn erst auf der mitgeschickten Rechnung oder dem Lieferschein die AGBs abgedruckt sind. Denn Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Kunde von den AGBs weiß. |
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Es reicht aber nicht aus, dass der eine Teil von der Existenz der AGBs des anderen weiß und für ihn erkennbar war, dass der andere den Vertrag nur unter Einbeziehung seiner AGBs schließen will. Sondern beide müssen wollen, dass die AGBs gelten.
Hierfür reicht jedoch schlüssiges Verhalten:
Ein Widerspruch kann auch schon in der Bezugnahme auf die eigenen AGBs liegen. |
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Verweisen beide Unternehmen auf ihre AGBs, dann werden sie nur vertraglicher Bestandteil, soweit sie übereinstimmen. |
bei Kollision | ||
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Bei Verträgen mit Privatpersonen im Internet ist folgendes zu beachten (§ 312e, BGB):
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