| Wettbewerb | ![]() |
||
|
Wer Handlungen im geschäftlichen Verkehr vornimmt, muss die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts beachten. Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" sorgt für einen "fairen Wettbewerb" und somit für Chancengleichheit unter den Marktteilnehmern. Es besagt im Grunde nichts anderes, als dass sich unternehmerisches Handeln an den Geboten von Sitte und Anstand orientieren muss: Unlauterer Wettbewerb ist verboten. Das Anbieten von Waren in einem Online-Shop stellt einen typischen Fall geschäftlichen Verkehrs dar. Etwas anderes gilt für Homepages, die keinen kommerziellen Charakter haben. |
Wettbewerb muss fair sein | ||
|
Jeder, der im Internet kommerziell Waren und Dienstleistungen anbietet, hat die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts zu beachten. |
Die zunehmende europäische Vereinheitlichung und Harmonisierung der verschiedenen Landesgesetze machten es jedoch gerade in Deutschland notwendig, Wettbewerbs -und Kartellrecht umfassend zu modernisieren und umzustrukturieren. Denn in keinem anderen Land der Erde gibt es derart strenge wettbewerbsrechtliche Reglementierungen, die z.T. noch aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg stammen und ursprünglich dafür sorgen sollten, den kleinen Krämerladen um die Ecke vor der großen Konkurrenz zu schützen. Als erster Schritt der Modernisierung wurden Rabattgesetz und Zugabeverordnung zum Sommer 2001 abgeschafft. Zuvor war außerdem das Herkunftslandprinzip vom Kabinett verabschiedet und somit in nationales Recht umgesetzt worden. Demzufolge gelten immer die Wettbewerbsregeln des Landes, von dem aus ein Unternehmen seine Waren anbietet. Damit kam man der sog. E-Commerce-Richtlinie nach, die bis Ende 2001 in nationales Recht umzusetzen war. Am 1. April 2004 hat der Bundestag, nachdem der Entwurf für ein neues Gesetz bereits am 7. Mai 2003 im Kabinett beschlossen worden war, weitere Modernisierungen des UWG beschlossen, um den Angleichungen an ein europäisches Wettbewerbsrecht, das im Dezember 2002 geändert wurde nachzukommen. Der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen musste, hat am 14. Mai jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen und anschließend nach erfolgloser Verhandlung Einspruch gegen den Entwurf eingelegt, was jedoch im Bundestag mit der Kanzlermehrheit zurück gewiesen wurde. Damit kann das Gesetz endlich in Kraft treten. Damit wird nicht nur eine zunehmende Annäherung an internationale Standards erreicht, sondern auch eine Klarstellung der bisherigen Rechtslage, denn nach dem Wegfall von Zugabeverordnung und Rabattgesetz herrschte auf Seiten der Händler große Unsicherheit, was nun erlaubt ist und was nicht erlaubt ist (s. das Beispiel Rabattaktion von C&A Weihnachten 2001). Oft mussten die Gerichte einschreiten und "ein Machtwort sprechen".
|
Auswirkungen der
E-Commerce-Richtlinie
Zugabeverordnung und Rabattgesetz zum Sommer 2001 abgeschafft |
|
|
Wird jetzt alles liberaler und einfacher? Erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen...
|
|||
| Globalisierung macht Harmonisierung nötig... | |||
|
|
|||
|
[Suchmaschine] [Impressum] [Weitere_Tricks_gesucht?...] [Nutzungsbedingungen] |