| Gerichtskosten ohne Anwalt | ![]() |
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Geht es um normale zivilrechtliche Streitigkeiten (also z.B. nicht familienrechtliche), so ist bei einem Streitwert bis 5000,- € keine anwaltliche Vertretung notwendig. Allerdings fallen natürlich Kosten für das Tätigwerden des Gerichts an. |
ohne Anwalt ? | ||
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Der Richter darf zwar keine Partei unterstützen, da er unparteiisch sein muss, aber an den entscheidenden Stellen muss er rechtliche Hinweise geben. In einfachen Fällen könnte daher sogar auf einen Anwalt verzichtet werden. Das kann aber nur für den Ausnahmefall empfohlen werden, wenn nämlich die Rechtslage unkompliziert ist. |
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