WebJus
Es werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens in der ersten Instanz nach dem
zum 1.Juli 2004 eingeführten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz dargestellt.
Das Kostenrisiko beträgt:
Auslagen, die der Anwalt pauschal berechnet
(ohne Mwst):
Das verdient der Anwalt
(ohne Mwst.):
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© 1999-2004 Oliver Wanke